Information für Schulanfängerinnen und Schulanfänger 2027/28

Sehr geehrte Eltern, wir freuen uns, dass Sie Ihr Kind an unserer Gemeinschaftsschule anmelden möchten.

Bereits am 31.08.26 bieten wir eine Informationsveranstaltung für die Einschulung zum Schuljahr 2027/28 an, um Ihnen als Eltern einen Einblick in den Schulalltag zu gewähren und über das Schulaufnahmeverfahren zu informieren. Bitte buchen Sie sich hierfür auf unserer Homepage über das Ticketsystem ein. Das Ticket gilt für einen Erwachsenen, da die Bestuhlung begrenzt ist.

Anmeldung zur Einschulung 2027/28

Die Anmeldung an der Gemeinschaftsschule ist nicht abhängig von dem Stadtbezirk, in dem Ihr Kind mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.

Für die Anmeldung an der Gemeinschaftsschule am Dösner Weg ist jedoch zu beachten, dass die Anmeldung zunächst an einer der zuständigen öffentlichen Grundschulen des Schulbezirks vorzunehmen ist.

Teilen Sie dieser Grundschule mithilfe des Formulars „Anzeige der Anmeldung für die Klassenstufe 1 an der Schule am Dösner Weg – Gemeinschaftsschule der Stadt Leipzig“ verbindlich mit, dass Sie Ihr Kind auch an der Gemeinschaftsschule am Dösner Weg anmelden werden.

Sie erhalten auf Nachfrage nach erfolgter Anmeldung an der zuständigen öffentlichen Grundschule Ihres Schulbezirks eine Anmeldebescheinigung, die Sie bei Anmeldung an der Gemeinschaftsschule vorlegen. So wird sichergestellt, dass Ihr Kind in jedem Falle einen Grundschulplatz erhält, auch bei einer möglichen Ablehnung an der Gemeinschaftsschule.

Zur Anmeldung bei uns an der Gemeinschaftsschule reichen Sie bitte folgende Dokumente in Kopie ein per Post bis zum 30.09.26 (Schule am Dösner Weg, Interim: Annemarie-Renger-Straße 19, 04103 Leipzig):

  • Kopie Anmeldeformular Grundschule (vorab ausgefüllt und von allen Sorgeberechtigten unterschrieben)
  • Anmeldebescheinigung der kommunalen Grundschule
  • Kopie Geburtsurkunde des Kindes
  • Kopie Personalausweis beider Sorgeberechtigter (im Verhinderungsfall Vollmacht mit Ausweiskopie)
  • bei Alleinerziehenden: Kopie Sorgerechts- und Negativbescheinigung
  • Schweigepflichtentbindung Kita – Schule

Im Anschluss an die Anmeldung erfolgt die Schulaufnahmeuntersuchung durch das Gesundheitsamt Leipzig. Vor der Schulanmeldung in der Grundschule ist von den Eltern online ein Termin zu vereinbaren. Die Untersuchungen im Gesundheitsamt finden von September 2026 bis Februar 2027 statt. Hierbei überprüfen Kinder- und Jugendärzte eventuelle gesundheitliche Besonderheiten, um bei Bedarf notwendige Fördermaßnahmen frühzeitig ergreifen zu können.

Sollte die Untersuchung im Gesundheitsamt ergeben, dass ein Beratungsgespräch zu einer sonderpädagogischen Förderung erfolgen soll, so teilen Sie dies bitte bis Dezember 2026 der Grundschule des Stadtbezirks UND parallel uns als Gemeinschaftsschule mit.

Bitte reichen Sie uns eine Kopie der Beantragung einer sonderpädagogischen Förderung ein bis zum 04.02.27.

Aufnahmekriterien Klasse 1 zum Schuljahr 2027/28 an der Schule am Dösner Weg – Gemeinschaftsschule der Stadt Leipzig

Für das Schuljahr 2027/28 nehmen wir voraussichtlich fünf 1. Klassen auf.

Die Auswahl der Schülerinnen und Schüler erfolgt auf der Grundlage sachgerechter Kriterien in Kombination mit dem Zufallsprinzip (Losentscheid). Durch die Schulleiterin wurden gemäß § 34 Abs. 6 Sächsisches Schulgesetz (SächsSchulG) und § 6 Abs. 2 Schulordnung Gemeinschaftsschulen (SOGES) nachstehende Aufnahmekriterien für die Schüleraufnahme Jahrgang 1 in dieser Reihenfolge festgelegt:

Sollten sich mehr Schülerinnen und Schüler mit ihrem Erstwunsch an unserer Schule anmelden als Plätze vorhanden sind, werden die aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler wie folgt ausgewählt:

  1. Schülerinnen und Schüler, deren Geschwister voraussichtlich zum Zeitpunkt des Schuljahresbeginns 2027/2028 unsere Schule besuchen.
  2. Schülerinnen und Schüler, die mit Hauptwohnsitz im Zuständigkeitsbereich des Schulträgers (Stadt Leipzig) gemeldet sind. Eine ggf. notwendige Auswahl zu Schülerinnen und Schülern, die unter Punkt 2 fallen, erfolgt im Losverfahren.

Sollten hiernach noch Plätze frei bleiben, erfolgt die Vergabe der übrigen Plätze im Losverfahren.

Vor Beginn des kriterienbezogenen Aufnahmeverfahrens wird geprüft, für welche Kinder eine Ablehnung eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Diese Kinder nehmen nicht am Auswahlverfahren teil, sondern werden vorab aufgenommen. Die Entscheidung über das Vorliegen einer besonderen eng umgrenzten Härtesituation wird einzelfallbezogen getroffen.

Bei einer gewünschten inklusiven Beschulung bedarf es der Vorlage eines Nachweises zur Einleitung der sonderpädagogischen Förderung.

Da inklusiv beschulte Schülerinnen und Schüler wegen des höheren Betreuungsaufwandes zu einer Verminderung der Aufnahmekapazität in den einzelnen Klassen führen, kann die Durchführung einer inklusiven Beschulung nur dann gewährleistet werden, wenn die Beschulungsvoraussetzungen an unserer Schule auch vorliegen.

Sofern Ihr Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an unserer Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine öffentliche Grundschule des Schulbezirks.

Sie erhalten dann zeitgleich mit unserer Ablehnung von dort eine Aufnahmebestätigung. Die Anmeldeunterlagen liegen entweder bereits vor, wenn es sich um die Grundschule handelt, an der Sie Ihr Kind bereits angemeldet haben. Andernfalls werden die Unterlagen an die aufnehmende Grundschule versendet, so dass Sie Ihr Kind nicht noch einmal anmelden müssen.

Falls nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens wieder Plätze an unserer Schule frei werden, wird ein Nachrückverfahren durchgeführt. Abgelehnte Kinder erhalten einen Platz auf der Nachrückerliste. Dieser Platz wird Ihnen im Ablehnungsbescheid auch mitgeteilt. Zur Teilnahme am Nachrückverfahren genügt ein formloser Antrag.

Bitte halten Sie sich über weitere Informationen auf unserer Homepage auf dem Laufenden.

Schule am Dösner Weg

Interim Schule Hauptbahnhof-Westseite
Annemarie-Renger-Straße 19, 04103 Leipzig

Sekretariat

Telefon: 0341 987 10 500
sekretariat@gesdw.lernsax.de

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