Information zum Aufnahmeverfahren in die Jahrgangsstufe 5
für das Schuljahr 2026/27
Sehr geehrte Eltern,
ich freue mich über das gezeigte Interesse, Ihr Kind im neuen Schuljahr an unserer Gemeinschaftsschule beschulen lassen zu wollen. Die Anmeldung erfolgt postalisch im Zeitraum vom 09.02.2026 bis 27.02.2026. Beachten Sie bitte, dass eine Anmeldung Ihres Kindes prinzipiell nur an einer Schule mit der Originalbildungsempfehlung möglich ist.
Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:
- das Original der Bildungsempfehlung Klasse 4 (in Ausnahmefällen die Dokumentation der besonderen Bildungsberatung – als Original);
- das zuletzt erstellte Jahreszeugnis und die zuletzt erstellte Halbjahresinformation der zuvor besuchten Schule – als Kopie;
- die Geburtsurkunde oder ein entsprechender Identitätsnachweis –als Kopie;
- den ausgefüllten Aufnahmeantrag, unterzeichnet von beiden Sorgeberechtigten – als Original (bitte in DRUCKSCHRIFT!);
- ggf. ein Nachweis zum alleinigen Sorgerecht – als Kopie;
- ggf. ein medizinisches oder psychologisches Gutachten/Attest, Schwerbehindertenausweis, Bescheid über Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, förderpädagogisches Gutachten sowie den letzten Entwicklungsbericht oder Förderplan – als Kopie;
- ggf. Erklärung zur Zwei- oder Mehrsprachigkeit, falls die Herkunftssprache nicht bzw. nicht ausschließlich Deutsch ist – als Kopie;
- Formblatt zur unverbindlichen Vorabfrage zur Belegung der zweiten Fremdsprache ab Klassenstufe 6.
Geben Sie bitte auf dem Aufnahmeantrag einen Zweitwunsch und einen Drittwunsch an.
Die Anmeldungen an unserer Schule erfolgen mit und ohne Bildungsempfehlung für das Gymnasium.
Das Landesamt für Schule und Bildung bietet am Dienstag, dem 3.2.2026 eine Online-Informationsveranstaltung zur Schüleraufnahme der Klassenstufe 5 am Gymnasium und an der Gemeinschaftsschule an. Hier finden Sie die Einladung.
Sofern Sie sich ohne Bildungsempfehlung bei uns als Erstwunschschule anmelden und als Zweit- und/oder Drittwunsch ein weiteres Gymnasium angeben, an welchem Sie Ihr Kind beschulen lassen möchten, beantragen Sie damit auch die Teilnahme an einer Beratung für die Beschulung an einem Gymnasium. Die Beratung erfolgt auf der Grundlage der Bildungsempfehlung der Grundschule, des letzten Jahreszeugnisses, der letzten Halbjahresinformation und der Leistungserhebung, die zentral für alle Schülerinnen und Schüler ohne Bildungsempfehlung für das Gymnasium am 03.03.2026, 09.30 – 10.40 Uhr an der Gemeinschaftsschule durchgeführt wird.
Der Aufnahmebescheid ergeht schriftlich an die Eltern am 22.05.2026.
Leistungserhebung
Zusätzliche Informationen zu den Anforderungen und Auswirkungen der Leistungserhebung erhalten Sie im o.g. Elterninformations-schreiben Jahrgang 5.
Für das Schuljahr 2026/27 nehmen wir voraussichtlich vier Klassen 5 auf.
Im letzten Jahr hat sich gezeigt, dass die Aufnahmekapazität an unserer Schule nicht ausreichte, um alle angemeldeten Schülerinnen und Schüler aufnehmen zu können. Im Falle eines eintretenden Kapazitätsengpasses werden wir auf ein bewährtes, mit dem Landesamt für Schule und Bildung abgestimmtes Aufnahmeverfahren zurückgreifen.
Die Auswahl der Schülerinnen und Schüler erfolgt auf der Grundlage sachgerechter Kriterien in Kombination mit dem Zufallsprinzip (Losentscheid). Durch die Schulleiterin wurden gemäß § 34 Abs. 6 Sächsisches Schulgesetz (SächsSchulG) und § 6 Abs. 2 Schulordnung Gemeinschaftsschulen (SOGES) nachstehende Aufnahmekriterien für die Schüleraufnahme Jahrgang 5 in dieser Reihenfolge festgelegt:
Sollten sich mehr Schülerinnen und Schüler mit ihrem Erstwunsch an unserer Schule anmelden als Plätze vorhanden sind, werden die aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler wie folgt ausgewählt:
- Schülerinnen und Schüler, deren Geschwister zum Zeitpunkt des Schuljahresbeginns 2026/27 unsere Schule besuchen.
- Schülerinnen und Schüler, die mit Hauptwohnsitz im Zuständigkeitsbereich des Schulträgers (Stadt Leipzig) gemeldet sind. Eine ggf. notwendige Auswahl zu Schülerinnen und Schülern, die unter Punkt 2 fallen, erfolgt im Losverfahren.
Sollten hiernach noch Plätze frei bleiben, erfolgt die Vergabe der übrigen Plätze im Losverfahren.
Bei einer gewünschten inklusiven Beschulung bedarf es der Vorlage eines aktuellen sonderpädagogischen Feststellungsbescheides. Da inklusiv beschulte Schülerinnen und Schüler wegen des höheren Betreuungsaufwandes zu einer Verminderung der Aufnahmekapazität in den einzelnen Klassen führen, kann die Durchführung einer inklusiven Beschulung nur dann garantiert werden, wenn die Beschulungsvoraussetzungen an unserer Schule auch vorliegen.
Vor Beginn des kriterienbezogenen Aufnahmeverfahrens wird geprüft, für welche Kinder eine Ablehnung eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Diese Kinder nehmen nicht am Auswahlverfahren teil, sondern werden vorab aufgenommen. Die Entscheidung über das Vorliegen einer besonderen eng umgrenzten Härtesituation wird einzelfallbezogen getroffen.
Weiterhin ist zu beachten, dass ggf. Plätze für Jahrgangswiederholer vorzuhalten sind.
Sofern Ihr Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an unserer Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule. Sie erhalten dann zeitgleich mit unserer Ablehnung von dort eine Aufnahmebestätigung. Die Anmeldeunterlagen werden von uns an die aufnehmende Schule versendet, so dass Sie Ihr Kind nicht noch einmal anmelden müssen. Obwohl wir in solchen Fällen in ständigem Kontakt mit den Schulen des Zweit- und Drittwunsches stehen, kann nicht garantiert werden, dass eine Aufnahme an einer der beiden Schulen erfolgen kann.
Da Ihr Kind nur an der Schule am Auswahlverfahren teilnimmt, an der es unter Vorlage der Originalbildungsempfehlung angemeldet wurde, hängt eine Aufnahme an der Zweit- bzw. Drittwunschschule davon ab, ob dort nach Aufnahme der an dieser Schule angemeldeten Schüler noch freie Plätze vorhanden sind. Sofern weder Zweit- noch Drittwunsch erfüllt werden können, besteht unser Ziel darin, für Ihr Kind eine Schule zu finden, die sich in einer angemessenen Entfernung zum Wohnort befindet, sodass der einfache Schulweg dorthin nicht mehr als 60 Minuten beträgt.
Für den Fall, dass nach Herausgabe der Aufnahmebescheide wieder Schulplätze frei werden, wird von uns eine Nachrückerliste erstellt. Die Besetzung der freiwerdenden Schulplätze erfolgt dann entsprechend der Platzierung auf der Nachrückerliste. Für die Teilnahme am Nachrückverfahren reicht ein entsprechender schriftlicher (formloser) Antrag aus, mit dem Sie ihren Willen bekunden, weiterhin Interesse an einem Schulplatz an unserer Schule zu haben.
Bitte beachten! Eine persönliche Anmeldung im Sekretariat ist zwingend vorzunehmen, wenn Ihr Kind die Bildungsempfehlung für die Oberschule erhalten hat und Sie als Zweit- und/oder Drittwunsch die Beschulung an einem weiteren Gymnasium wünschen. Vereinbaren Sie hierfür mit dem Sekretariat telefonisch einen Termin zur persönlichen Anmeldung. Die persönliche Anmeldung gilt auch, wenn Ihr Kind eine nicht staatlich anerkannte Grundschule besucht. Alle anderen Anmeldungen bitten wir postalisch vorzunehmen.
Schule am Dösner Weg
Interim Schule Hauptbahnhof-Westseite
Annemarie-Renger-Straße 19, 04103 Leipzig
Sekretariat
Telefon: 0341 987 10 500
sekretariat@gesdw.lernsax.de
